Beitragsordnung

Beitragsordnung ab 2011

Als Studenten oder Schüler gemeldete Mitglieder müssen bs zum 31.12. eines jeden Kalenderjahres eine Imatrikulationsbescheinigung bzw. einen Schülerausweis (Kopie) beim Kassenwart (Dietmar Tüchsen, Rauhehorst 193, 26127 Oldenburg) vorlegen.
Zusätzlich zum Beitrag werden 60 Euro für 6 Std. Vereinsarbeit abgebucht. Diese Vorauszahlung wird bei Ableistung der Vereinsarbeit mit der nächsten Beitragsrechnung verechnet. Familien gelten bei der Vereinsarbeit als ein Mitglied, solange kein Kind über 15 Jahre alt ist. "Kinder" über 15 Jahre müssen auch 6 Arbeitsstunden leisten. Mitglieder, die nach dem 1. September in den Verein eintreten, brauchen für das laufende Kalenderjahr keine Vereinsarbeit mehr leisten.
Die Beiträge werden per Bankeinzug im Januar für das laufende Geschäftsjahr eingezogen, ein Bareinzahlung ist nicht möglich.
Bei Kontoänderungen ist der Vorstand umgehend zu informieren, weil jede Fehlbuchung 5 Euro kostet, die das Mitglied zahlen muss.
Bei Beitragsrückständen werden die entsprechenden Mitglieder für den Mitgliedsbereich der Internetseite gesperrt und können keine Boote mehr buchen und somit auch nicht mehr segeln.

Mitgliedsbeitrag60 Euro jährlich
Familienbeitrag75 Euro jährlich
Kinderbeitrag15 Euro jährlich
Studentenbeitrag45 Euro jährlich
Vereinsarbeit60 Euro jährlich